Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Wohnbau München GmbH:
Stand 2017
Geltend für: Wohnbau München GmbH
1. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, unseren Monteuren ungehinderten Zugang zu allen zu bearbeitenden Anlagen zu verschaffen. Außerdem muß er sofort nach Ausführung unserer Arbeiten überprüfen, ob alle betreffenden Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand von unseren Monteuren hinterlassen worden sind.
1a. Alle Besonderheiten des vorliegenden Auftrages werden durch die Vertragsbedingungen und Absprachen bzw. unser Angebot geregelt.
2. Arbeitsausführung
Die Bestimmung des Arbeitsumfanges, des Arbeitszeitpunktes, des Maschinen- und Geräteeinsatzes sowie der sonstigen Durchführungsweise der Arbeiten obliegt allein unseren Monteuren, denen hierbei vor allem den Gesichtspunkt einer nachhaltigen erfolgreichen Durchführung des Auftrages zu beachten hat.
3. Vertragsgrundlage
Grundlage unseres Angebotes /Auftrages ist die VOB in der derzeit gültigen Fassung. Die VOB liegt in unserem Büro in München aus und kann dort eingesehen werden.
4. Ausführungstermin
Angegebene Ausführungstermine sind unverbindlich.
5. Haftung
Aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen (insbesondere im Falle des Verzugs, der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder der unerlaubten Handlung) haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens. Auch in diesem Fall ist unsere Haftung auf den für uns vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Zahlung
Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar, rein netto Kasse. Bei Verzug werden wir Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat berechnen.
7. Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung von bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen unserer Auftraggeber gegen unsere Forderung ist ausgeschlossen.
8. Vertragsänderung
Jede Vertragsänderung bedarf der Schriftform.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist der Sitz des Auftragnehmers. Bei Scheck- und Wechselklagen gilt daneben auch der gesetzliche Gerichtsstand. Die Gerichtsstandsvereinbarung bezieht sich bei Privatpersonen und Minderkaufleuten nur auf das Mahnverfahren.